Böhmetal-Kleinbahn
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Impressum, AGB, etc.

Impressum:

Böhmetal-Kleinbahn Betriebsgesellschaft gGmbH,, Hollige 40, 29664 Walsrode; 05161 5038574  www.klbg-ggmbh.de; BKB-Walsrode@gmx.de
Registergericht: Walsrode Registernummer HRB 203904

 

Gemeinnützig gem. Ziff.2 u. 4b der Anl. 7 EstR EstG

Konto Kreissparkasse Walsrode IBAN: DE66251523750045066347 

Umsatzidentifikationsnummer:  DE 198694870                         

Inhaltlich verantwortlich: Carsten Recht; Walsrode; carstenrecht@arcor.de

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Auf dieser Seite finden Sie außerdem:

1. Wir über uns,

2. Geschichtliche Daten zur Strecke,

3. Hinweise zur Nutzung der Draisinen,

4. die allgemeinen Geschäftsbedingungen,              

5 Gesellschaftervertrag,

6. Beitrittserklärung und                

7. Bürgschaftserkärung.     

Bitte scrollen Sie entsprechend weit nach unten.

1. Wir über uns

Wir sind eine Gruppe von engagierten Eisenbahnfreunden, die Interesse an dem derzeitigen Betrieb der Böhmetalbahn haben und aktuelle Fotos auf dieser Homepage veröffentlichen möchten. Auch über die Aufarbeitung der Fahrzeuge für den Sonderzugverkehr möchten wir in lockerer Folge berichten.

Unser Ziel ist, dazu beizutragen, daß die Böhmetalbahn eine Zukunft hat. Aus diesem Grunde werden wir mit allen am Betrieb dieser Bahn interessierten Privatpersonen, Vereinen oder Gesellschaften gern den Kontakt pflegen.

Am 15.7.2012. um 18 Uhr fand ein Treffen aller an der Zukunft der Böhmetalbahn interessierter statt. Es waren insgesamt 14 Personen anwesend, davon 5 Personen aus Altenboitzen, 3 aus der Verdener Umgebung, 1 aus Wietzendorf, 2 aus Winsen/Luhe und 3 jenseits der Elbe. 3 weitere Altenboitzener hatten einen Termin bei einem Treckertreffen und einige aus Walsrode waren in Lüneburg zu einer Vorstandssitzung geladen. Es wurde ausführlich über die derzeitige Situation gesprochen. Für einen angedachten Museumsbetrieb sollte ein Konzept erarbeitet und möglichst ein Finanzierungsplan nach dem derzeitigen Stand erstellt werden. Man sollte sich bemühen, einen Zeitplan aufzustellen. Es wurde einstimmig beschlossen, diesen Termin abzuwarten und danach einen Förderverein zu gründen. 13 Personen erkärten ausdrücklich, diesem Förderverein beizutreten.

Am 17.10.2011 wurde die "Böhmetalbahn gUG (Haftungsbeschränkt)" von drei Gesellschaftern mit Sitz in Walsrode gegründet. Sie ist 2012 in das Handelsregister beim Amtsgericht Walsrode unter der Nummer HRB 203642 eingetragen worden. Die Dorfgemeinschaften Altenboitzen und Hollige wurden eingeladen, sich an der Unternehmergesellschaft zu beteiligen.

Ziel der Böhmetalbahn gUG ist, die Strecke  für den Museumsbetrieb vorzuhalten. Auch die Bahnhofsgebäude/ Lagerschuppen in Hollige, Altenboitzen und Böhme sollen langfristig erhalten bleiben. Dazu wurde zunächst das Bahnhofsarreal in Hollige angemietet. In Kooperation mit der Kleinbahn Betriebsgesellschaft gGmbH wollen wir den Bereich gemäß dem Museumskonzept gestalten.

Sie können auch Mitglied bei uns werden für einen Jahresbeitrag von 25 EUR - oder stiller Gesellschafter mit ebenfalls 25 EUR. Unsere Kontonummer finden Sie unter "Impressum".

Für unsere Mitglieder und Interessenten erstellen wir regelmäßig Wochenbriefe mit kurzen Videos auf Youtube. Falls Sie interessiert sind, melden Sie sich bitte. Wir nehmen Sie gern mit in unseren Verteiler!

Der Besitzübergang an der Strecke Hollige - Böhme erfolgte zum 1.5.2014.

 

 

 

2. Geschichtliche Daten zur Strecke Walsrode – Böhme

Modellbahngruppe Walsrode: http://www.ewetel.net/~kai-uwe.hoefs/rail/rail.htm

17.12.1910 Eröffnung Verden – Altenboitzen; 20.12.1910 Altenboitzen – Vorwalsrode; 2.3.1911 Vorwalsrode – Walsrode

1.11.1936 Stillegung Böhme – Stemmen, Einstellung des Personenverkehrs Böhme - Walsrode (nur noch mit Bedarfsgüterzügen) und Abbruch bis ca.1939

16.5.1946 Wiederaufnahme des Verkehrs Walsrode-Böhme nach Reparatur der Böhmebrücke, die im Krieg zerstört worden war

1964 Einstellung des Personenverkehrs Walsrode – Böhme

Seit 1985 kein Güterverkehrsaufkommen Altenboitzen – Böhme und Sperrung des Abschnittes

2000 Landrat Söder fährt mit einem Sonderzug der Verkehrsfreunde Lüneburg (AVL) ab Altenboitzen

2001 Sonderzugfahrt der AVL zum „Entdeckertag“ in Niedersachsen

2002 Eine zweite Sonderzugfahrt wird am Himmelfahrtstag eingeführt

2003 Kombinierte Bahn/Radtour Walsrode – Verden. Die Dorfgemeinschaft Altenboitzen schließt mit der AVL eine Kooperationsvereinbarung

2004 Ein Bahnsteig soll am Vogelpark gebaut werden

2005 Eine dritte Sonderzugfahrt/Jahr kommt zum Nikolaus hinzu

2006 Sperrung des Abschnittes Hollige – Altenboitzen und Klärung der Machbarkeit von Draisinenfahrten auf einer nicht stillgelegten Bahnlinie

2007 Draisinenfahrten zum Kunsthandwerkermarkt

2008 Fahrten zum 1.Mai werden mit der Draisinenfahrt kombiniert

2009 – 2011 Sonderzugfahrten beschränken sich nur noch auf Nikolausfahrten mit sporadischen Draisinenfahrten

2011 Ausschreibung der Strecke Hollige – Böhme zur Übernahme durch Dritte

2012 Der Streckeneigentümer stellt den Kontakt zwischen der Kleinbahn Betriebs gGmbH (KLBG) und der Dorfgemeinschaft Altenboitzen her. Vorstellung einer Nutzungsidee für den Streckenabschnitt Hollige - Böhme. Stilllegung Hollige – Böhme, da sich kein Betreiber gefunden hat. Erste Draisinenfahrten in enger Zusammenarbeit zwischen der KLBG und der Dorfgemeinschaft Altenboitzen. AVL zieht sich zurück und veranstaltet die letzte Nikolausfahrt Walsrode – Hollige (-Bomlitz).  Aufnahme des regelmäßigen Draisinenverkehrs einmal im Monat von Mai bis Oktober in enger Zusammenarbeit zwischen der Dorfgemeinschaft Altenboitzen der KLBG und der neu gegründeten Böhmetalbahn gUG.

2013 An jedem Sonntag fanden sehr erfolgreiche Draisinenfahrten statt. Am 7.12.2013 verkehrten wiederum Lint-Triebwagen von Erixx zwischen Walsrode und Hollige. Die Züge waren ausgebucht. Aus Anlaß der Nikolausfahrten wurde in der Alten Feldscheune eine Bühne errichtet, auf der Frau Holle und der Nikolaus ihre Vorstellungen gaben. Das zu ratende Märchen in diesem Jahr war: Sterntaler. Der alte Wellblechbahnhof Hollige war das erste Mal seit 1964 wieder geöffnet. Ein Mietvertrag zwischen der VWE und der Böhmetalbahn über den Bahnhof Hollige konnte geschlossen werden. Der Kauf der Strecke Hollige - Böhme wurde eingeleitet und mit der Feuerwehr in Böhme ein Nutzungsvertrag unterzeichnet.

1.5.2014 Besitzübergang auf die Böhmetalbahn gUG (Haftungsbeschränkt) des Abschnittes Hollige - Böhme.

Frühjahr 2018 Stilllegung des Abschnittes Walsrode - Hollige und Entwidmungsantrag Vorwalsrode - Hollige.

Wir möchten uns auf diesem Wege auch ganz herzlich bei unseren Fahrgästen bedanken und würden uns freuen wenn sie uns auch Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge mitteilen könnten.

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3. Hinweise zur Nutzung der Draisinen (Fahrrad- oder Handhebel-)

1.      Die Fahrt mit der Draisine erfolgt auch in Begleitung auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine Haftung   wird ausgeschlossen.

2.      Das Verlassen der Draisinen während der Fahrt ist nicht gestattet.

3.      Das Mitfahren stehend auf den Fahrraddraisinen ist im vorderen Bereich verboten.

4.      Grundsätzlich ist vor dem Überqueren von Straßen die Draisine zum Stillstand zu bringen. Die Straße ist durch eine Person,

         welche mit einer Warnweste ausgerüstet ist, zu sichern. Nur wenn die Straße frei ist, darf die Draisine zügig über die Straße

         geschoben werden.

5.      Laufen auf dem Gleiskörper ist aufgrund der Unfallgefahr untersagt.

6.      Es muß ein Mindestabstand von 50 Metern zwischen 2 Draisinen als Sicherheitsabstand eingehalten werden.

7.      Auf der Draisine ist das Herumturnen nicht gestattet.

8.      Es ist immer darauf zu achten, dass man nicht in den Bereich der sich bewegenden Teile gelangt.

9.      Haben Sie Kinder in Ihrer Verantwortung, achten Sie besonders sorgsam auf diese.

10.   Werfen Sie bitte Abfälle nicht in die Natur! Glasflaschen sind gegen Umfallen zu sichern.

11.   Mit den Draisinen ist sorgsam umzugehen. Mutwilliges Zusammenstoßen ist zu unterlassen. Verursachte Schäden sind

        unmittelbar nach der Fahrt sofort dem Personal zu melden. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Nutzer.

12.   Die Fahrtzeit ist unbedingt einzuhalten, ansonsten wird der nachfolgende Ablauf gefährdet. Sollte es zu Verspätungen kommen,

        wird dies extra berechnet. Im Höchstfall die Kosten, die durch die Störung des anschließenden Programms entstehen.

13.   Alkoholisierte Personen werden von der Fahrt ausgeschlossen.

14.   Für Personen- und Sachschäden, die durch fahrlässiges Verhalten verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

15.   Bei minderjährigen Teilnehmern muss pro Draisine mindestens ein volljähriger Begleiter mitfahren und die Aufsicht übernehmen.

16.   Offene Feuerstellen (Grillen) sind nur in besonders ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

17.   Anweisungen des Personals auch entlang der Strecke ist Folge zu leisten. 

 

 

 

4. AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Mitfahrt in den Draisinen und Zügen, für die Mitnahme von Sachen und Tieren, die Aufbewahrung von Sachen sowie für den Zutritt zu Ausstellungen und die Teilnahme an Führungen sowie sonstige Veranstaltungen auf dem Gelände der Böhmetalbahn gUG (Haftungsbeschränkt) (BTB) und der Kleinbahn Betriebsgesellschaft gGmbH (KLBG), bezeichnet als Böhmetal-Kleinbahn.                               

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Zusammenhang mit dem Tarif der Böhmetal-Kleinbahn und werden mit Vertragsschluss Vertragsbestandteil.                                                                                                 

(3) Der Tarif der Böhmetal-Kleinbahn ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

§ 2 Begriffsbestimmungen

Es werden im Folgenden bezeichnet:                                                                                                                        

1. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als AGB,                                                                                                

2. die gesamte Anlage (Bahn, Fahrzeuge, Gebäude, Grundstück) als Böhmetal-Kleinbahn                                          

3. alle Kunden der Böhmetal-Kleinbahn, für die nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 diese AGB gelten, als Fahrgäste,    

4. alle Mitglieder der Böhmetal-Kleinbahn und bei ihm eingesetzten Jugendliche als Bahnpersonal                          

5. alle Fahrzeuge, in bzw. auf denen Fahrgästen die Mitfahrt gewährt wird (wie z.B. Wagen, Draisinen), als Züge,  

6. die Mitfahrt in den Zügen als Mitfahrt,                                                                                                                

7. der Zutritt zu Ausstellungen und die Teilnahme an Führungen und die Mitfahrt in den Zügen als Eintritt

§ 3 Vertragsschluss

(1) Mitfahrt und Eintritt bedürfen des Abschlusses eines Vertrages zwischen der BTB und KLBG und Fahrgast.   

(2) Die Böhmetal-Kleinbahn ist eine nichtöffentliche Bahn. Dem Charakter und Zweck der Böhmetal-Kleinbahn entsprechend besteht kein Anspruch auf Mitfahrt und Eintritt. Von Mitfahrt bzw. Eintritt sind insbesondere solche Personen ausgeschlossen, die eine Gefahr für die Sicherheit des Fahrbetriebs oder für andere darstellen. Ausgeschlossen sind stets 

1. Personen, die erheblich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel stehen, 

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder Ungezieferbefall,            

3. Personen, die [ohne amtliche Genehmigung] Schusswaffen führen, 

4. Personen auf Rollschuhen, Inlineskatern o.ä.

§ 4 Leistungen der Böhmetal-Kleinbahn / Fahrplan

(1) Die Böhmetal-Kleinbahn gestattet den Fahrgästen die Mitfahrt in den Zügen bzw. den Eintritt nach Maßgabe dieser AGB und damit die Teilhabe an dem von ihm angebotenen Eisenbahnerlebnis.                                               

(2) Die Böhmetal-Kleinbahn verkehrt grundsätzlich nach dem bekannt gegebenen Fahrplan. Aufgrund des Charakters der Böhmetal-Kleinbahn als Freizeiteinrichtung und der Verwendung historischer Technik stehen die im Fahrplan angegebenen Zeiten unter dem Vorbehalt technisch oder durch die Witterung oder anderer Umstände bedingter Änderungen. Die Fahrzeiten stellen nur Richtwerte dar, mit Verspätungen, Zugausfällen und sonstigen Abweichungen vom Fahrplan muss jederzeit gerechnet werden. Unter diesen Vorbehalten stehen auch vom Mitarbeitern von der Böhmetal-Kleinbahn gegebene Auskünfte.                                                    

(3) Auch beim Einsatz von Sonderzügen und Draisinenfahrten, die nicht im Fahrplan ausgewiesen sind, gelten die Abs.1 und 2.          

(4) Die Fahrt mit den Draisinen erfolgt grundsätzlich auch in Begleitung auf eigene Gefahr.

§ 5 Eintritts-/Fahrkarten

(1) Fahrgäste müssen eine Eintritts-/Fahrkarte entsprechend dem Tarif der Böhmetal-Kleinbahn  lösen. Die Eintritts-/Fahrkarte ist am Museumseingang oder im Zug zu lösen. Fahrgäste, die ohne Eintritts-/Fahrkarte einen Zug besteigen, haben sich unverzüglich beim Bahnpersonal zu melden. Eintritts-/Fahrkarten sind vor dem Eintritt zu lösen.                                                                     

(2) Die Eintritts-/Fahrkarte berechtigt zur Mitfahrt in den Zügen der Böhmetal-Kleinbahn.                                  

(3) Beanstandungen der Eintritts-/Fahrkarte sind unverzüglich nach Vertragsschluss vorzubringen.                       

(4) Eintritts-/Fahrkarten, die entgegen dem Tarif benutzt werden, sind ungültig und können vom Bahnpersonal eingezogen werden.     

(5) Fahrgäste müssen ihre Eintritts-/Fahrkarte dem Bahnpersonal auf Verlangen zum Entwerten oder zur Prüfung vorzeigen .             

(6) Fahrgäste, die auf Verlangen keine für sie gültige Eintritts-/Fahrkarte vorweisen können, können von der Mitfahrt bzw. dem Eintritt ausgeschlossen werden. § 6 bleibt hiervon unberührt.                                                 

(7) Die Eintritts-/Fahrkarte berechtigt nicht zur Benutzung eines bestimmten Zuges/Draisine der Böhmetal-Kleinbahn, besonders wenn der Zug/die Draisine schon vollständig besetzt ist.                                                      

(8) Der Kauf einer Eintritts-/Fahrkarte schließt nicht zwingend eine Fahrt mit den Zügen/Draisinen der Böhmetal-Kleinbahn ein.

§ 6 Rückerstattung des Eintritts-/Fahrentgeltes

(1) Eintritts-/Fahrtentgelt wird für verfallene Eintritts-/Fahrkarten nicht erstattet. Eintritts-/Fahrentgelt wird auch dann nicht erstattet, wenn der Fahrgast nach § 3 Absatz 2 und § 5 Absatz 6 von Mitfahrt bzw. Eintritt ausgeschlossen worden ist oder eine Mitfahrt in den Zügen der Böhmetalbahn nach §5 Absatz 7 und 8 nicht möglich war.
(2) Im Übrigen richtet sich die Rückerstattung nach den gesetzlichen Vorschriften. Rückerstattungsansprüche sind gegenüber der Böhmetal-Kleinbahn unverzüglich vorzubringen.

§ 8 Zahlungsmittel

(1) Das Bahnpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 20,00 EUR zu wechseln und 1- und 2-Cent-Münzen im Betrag von mehr als 20 Cent sowie 100-, 200- oder 500-EUR-Banknoten anzunehmen. Deformierte oder beschädigte Banknoten und Münzen werden nicht angenommen.                                                                                                                                                                                   (2) Beanstandungen des Wechselgeldes sind unverzüglich nach dem Vertragsschluss vorzubringen.

§ 9 Verhalten der Fahrgäste

(1) Fahrgäste müssen die Anweisungen des Bahnpersonals befolgen.                                                                       

(2) Fahrgäste müssen sich bei der Mitfahrt und Teilnahme sowie bei dem Aufenthalt in den Zügen und auf dem Bahngelände der Böhmetal-Kleinbahn so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere gebieten.                                                                                     

(3) Fahrgäste dürfen nur auf den Bahnhöfen in die Züge ein- und aus ihnen aussteigen. Der Aus- und Einstieg auf freier Strecke bedarf der Zustimmung und Aufsicht durch das Bahnpersonal.                                                      

(4) Fahrgäste müssen zügig in die Züge einsteigen, dort Platz nehmen und sich einen festen Halt verschaffen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Das Bahnpersonal kann Plätze zuweisen. Insbesondere sind für Schwerbeschädigte, ältere und gebrechliche Personen und Schwangere Sitzplätze im Bedarfsfalle frei zu halten oder frei zu machen.                                                               

(5) Nach Ankündigung der Abfahrt dürfen die Züge nicht mehr betreten oder verlassen werden.                         

(6) Die Aufsicht von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben insbesondere darauf zu achten, dass von den Kindern keine Gefahren für den Bahnbetrieb ausgehen und die Kinder nicht auf den Sitzplätzen stehen.             

(7) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,                                                                                                             

1. die Türen und Sicherheitsketten während der Fahrt zu öffnen,                                                                          

2. während der Fahrt auf Wagenendbühnen zu stehen,                                                                                           

3. Gegenstände aus dem Zug zu werfen oder hinausragen zu lassen,                                                                       

4. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge sowie der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,                                                                                                                               

5. sich aus dem Zug zu lehnen,                                                                                                                                

6. während der Fahrt auf oder ab zu springen,                                                                                                        

7. Fahrzeuge und Bahnanlagen zu beschädigen, zu verunreinigen oder zu beschmieren,                                          

8. in den Zügen und auf dem Bahngelände Waren oder Dienstleistungen ohne Genehmigung der Böhmetal-Kleinbahn anzubieten, zu betteln sowie Schau- und Darstellungen durchzuführen,                                                                  

9. in den offenen Wagen zu stehen.                                                                                                                       

10. Die technischen Einrichtungen wie Bremskurbeln zu bedienen                                                                 

Verletzt ein Fahrgast die ihm nach Absatz 1 bis 10 obliegenden Pflichten, kann er durch das Bahnpersonal von der Mitfahrt und/oder den Eintritt ausgeschlossen werden.

§ 10 Mitfahrt in Dampfzügen

(1) Fahrgäste, die in mit Dampflokomotiven bespannten Zügen mitfahren, haben darauf zu achten, dass empfindliche oder wertvolle Kleidung durch den Ausstoß von Dampf oder Ruß nicht beschmutzt werden kann. Sie müssen gegebenenfalls in geschlossenen oder überdachten Wagen Platz nehmen.

§ 11 Mitnahme von Sachen

(1) Ein Anspruch auf die Mitnahme von Sachen wie Fahrrädern in Zügen besteht nicht. Das Bahnpersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen mitgenommen werden dürfen und wo sie unterzubringen sind.                        

(2) Handgepäck und sonst leicht tragbare, nicht sperrige Sachen sowie Kinderwagen und Rollstühle dürfen vorbehaltlich des Absatzes 1 bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann mitgenommen werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder verletzt werden können. Gefahrgut und sonstige gefährliche Gegenstände und Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinaus ragen, dürfen nicht mitgenommen werden.                    

(3) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder verletzt werden können.

§ 12 Mitnahme von Tieren

(1) Ein Anspruch auf die Mitnahme von Tieren in Zügen besteht nicht. Das Bahnpersonal entscheidet im Einzelfall, ob Tiere mitgenommen werden dürfen und wo sie unterzubringen sind.                                                                 

(2) Tiere dürfen nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes, der zur Aufsicht über das Tier geeignet sein muss, und nur dann mitgenommen werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder verletzt werden können. Gefährliche Tiere sind stets von der Mitnahme ausgeschlossen.                                                   

(3) Hunde dürfen vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 nur mitgenommen werden, wenn sie kurz an der Leine geführt werden und einen beißsicheren Maulkorb tragen bzw. in einem geeigneten Behälter untergebracht sind. Hunde, die die Sicherheit oder Ordnung des Fahrbetriebes oder anderer Fahrgäste gefährden können, dürfen nicht mitgenommen werden. Blindenhunde dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 2 stets mitgenommen werden.      

(4) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

§ 13 Aufbewahrung von Kinderwagen/Fahrrädern

Kinderwagen/Fahrräder von Fahrgästen können im Bahnhof Altenboitzen oder Hollige zur kostenlosen Aufbewahrung abgegeben werden, sofern das Bahnpersonal dem zustimmt. Der Fahrgast ist verpflichtet, sonstige im Kinderwagen/am Fahrrad befindliche Sachen vor der Abgabe zu entnehmen.

§ 14 Fundsachen

Fundsachen sind unverzüglich beim Bahnpersonal abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn gegen die Böhmetal-Kleinbahn besteht nicht. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15 Schadensersatzpflicht des Fahrgastes und Aufsichtspflichtiger

(1) Die Böhmetal-Kleinbahn verlangt von Fahrgästen Schadensersatz                                                                     

1. für die Verunreinigung von Fahrzeugen, Bahnanlagen oder -einrichtungen in Höhe von mindestens 25,00 EUR,   

2. für das Bemalen oder Beschmieren (z. B. mit Graffiti) in Höhe von mindestens 50,00 EUR,                                

3. für die Beschädigung von Oberflächen in Höhe von mindestens 125,00 EUR,                                                        

4.. für die Entfernung von Ausrüstungsgegenständen in Höhe von mindestens 50,00 EUR, sofern der Schaden nicht ein höheres Ausmaß hat. Anderenfalls verlangt die Böhmetal-Kleinbahn Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens. Kann der Fahrgast nachweisen, dass der Böhmetal-Kleinbahn nur ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, wird nur der geringere bzw. kein Schadensersatz verlangt.                                            

(2) Entstehen Schäden durch Minderjährige, richtet sich die Ersatzpflicht nach §§ 276, 828 BGB. Aufsichtspflichtige Fahrgäste haften nach § 832 BGB. Für die Haftung von Minderjährigen und aufsichtspflichtigen Fahrgästen gilt Absatz 1 entsprechend.              

(3) Entstehen sonstige Schäden – insbesondere Schäden Dritter und des Bahnpersonals –, so richtet sich die Schadensersatzpflicht des Fahrgastes nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Haftung der Böhmetal-Kleinbahn

(1) Für Sachschäden eines Fahrgastes haftet die Böhmetal-Kleinbahn nur, wenn der Schaden vom Bahnpersonal, oder von sonstigen Erfüllungsgehilfen der Böhmetal-Kleinbahn grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist.                                            

(2) Schäden sind der Böhmetal-Kleinbahn unverzüglich anzuzeigen, damit diese die Schadensentstehung rekonstruieren und eine etwaige Verantwortlichkeit für den Schaden feststellen kann.                                       

(3) Im Übrigen, insbesondere für Personenschäden und das Mitverschulden eines Fahrgastes, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 17 Verjährung

(1) Schadensersatzansprüche gegen die Böhmetal-Kleinbahn verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.       

(2) Sonstige Ansprüche gegen die Böhmetal-Kleinbahn verjähren mit dem 31.12. des jeweiligen Jahres. § 202 Absatz 1 BGB bleibt unberührt.

§ 18 Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Böhmetal-Kleinbahn treten am 01.Mai 2014 in Kraft.

 

 

Weitere Informationen:  

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Unsere Aktiven helfen auch benachbarten und befreudeten Akteuren, wie dem Betreiber des geplanten Feldbahnmuseums in Kirchboitzen. Einige Fahrzeuge konnten dort hinterstellt werden. Künftig werden wir auch die AVL-Gruppe Walsrode sowie die Verdener Eisenbahnfreunde nicht nur mit Spenden sondern auch aktiv unterstützen. 

Aktuelle Filme sind auf youtube unter  //youtube.com/my_videos?vmo=public&sq=is%3Apublic

oder unter "Walsrode - Boehmetalbahn"

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5. Gesellschaftervertrag

der Böhmetalbahn gUG (Haftungsbeschränkt) (Auszug Stand 01/12)

§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Die Gesellschaft führt den Namen „Böhmetalbahn gUG (Haftungsbeschränkt)“. Der Sitz der Gesellschaft ist Walsrode. Sie soll für unbestimmte Zeit bestehen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet am 31.12.2011. 

§ 2 Zweck der Gesellschaft

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.Dezember 1953, und zwar insbesondere durch Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie in diesem Zusammenhang die Förderung der Jugendpflege. Zweck der Gesellschaft ist der Erhalt der Bahntrasse Hollige – Böhme sowie in Richtung Walsrode und Stemmen sowie die Unterstützung der Organisationen, die einen historischen Bahnbetrieb auf dieser Trasse durchführen.

Die Gesellschaft möchte ihren Zweck erreichen durch:

Herausgabe von Veröffentlichungen, Veranstaltungen von Vorträgen, Führungen, Demonstrationen und Ausstellungen, sowie

Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen mit der Zielrichtung, den späteren Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit ähnlichen Organisationen.

Die Gesellschaft darf andere Organisationen mit gleicher Zielsetzung übernehmen, vertreten, sich an solchen Organisationen beteiligen oder sie finanziell unterstützen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Zweigniederlassungen dürfen errichtet werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vertragsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter (sofern sie nicht selbst steuerbegünstigte Körperschaften sind) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes geht ihr gesamtes Vermögen auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft wie das Verkehrsmuseum Nürnberg über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Beschließt die Gesellschafterversammlung die Auflösung der Gesellschaft, so hat dieselbe unmittelbar darauf mit einfacher Stimmenmehrheit zwei Liquidatoren zu bestellen, die nur gemeinsam verfügungsberechtigt sind. Die Liquidatoren haben insbesondere die Übertragung des Vermögens nach der satzungsgemäßen Bestimmung zu besorgen. 

§ 4 Stammkapital, Stammeinlage, Geschäftsanteile

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Hiervon übernimmt der Gesellschafter xxxxxxxxxx eine Stammeinlage von xxxxxxxxx, xxxxxxxx eine Stammeinlage von xxxxxxx und xxxxxx eine Stammeinlage von xxxxxxx. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe in bar zu erbringen. 

§ 5 Geschäftsführung, Vertretung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

xxxxx

§ 6 Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist unverzüglich zu berufen, wenn eine Beschlußfassung der Gesellschafter erforderlich wird, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder wenn die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft liegt. In jedem Falle ist jährlich eine Gesellschafterversammlung innerhalb von zwei Monaten nach Vorliegen des Jahresabschlusses abzuhalten. Die Versammlung wird durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl einberufen. Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer. Die Ladung erfolgt mittels Einschreibbriefes mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung, bei der jährlichen Versammlung unter Beifügung des Jahresabschlusses. Die Gesellschafterversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt. Sie kann aus begründetem Anlaß an einem anderen Ort abgehalten werden. Jeder Gesellschafter darf an der Gesellschafterversammlung teilnehmen. Er kann sich dabei durch den Ehegatten, einen anderen Gesellschafter oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten vertreten lassen. Jeder andere Gesellschafter kann verlangen, daß sich der Bevollmächtigte durch schriftliche Vollmacht legitimiert. Die Versammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Er hat für eine ordnungsgemäße Protokollierung der Beschlüsse zu sorgen. Der Vorsitzende ist von den anwesenden und vertretenen Gesellschaftern mit einfacher Mehrheit zu wählen. Die Gesellschafterversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals vertreten ist. Fehlt es daran, so ist innerhalb von vier Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die immer beschlußfähig ist. Darauf ist in der Ladung hinzuweisen. Beschlüsse der Gesellschafter können nur in einer Gesellschafterversammlung oder gem. § 48 Abs. 2 GmbH schriftlich gefaßt werden.

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen. Je 50 € eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Über die gefaßten Beschlüsse hat der Vorsitzende unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen, zu unterschreiben und den Gesellschaftern zuzuleiten. Diese können innerhalb 4 Wochen eine Ergänzung oder Berichtigung der Niederschrift schriftlich verlangen. Die unwidersprochene oder ergänzte bzw. berichtigte Niederschrift hat die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit. Gesellschafterbeschlüsse können nur innerhalb 6 Wochen durch Klage angefochten werden.

Der Jahresabschluß ist von der Geschäftsführung innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen und von sämtlichen Geschäftsführern zu unterschreiben. In der Bilanz ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr gemeinderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden für Zwecke des § 57 c GmbH-Gesetz, zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist, oder zum Ausgleich des Verlustvortrages aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.

§ 7 Austritt, Kündigung und Ausschluß

Jeder Gesellschafter kann aus wichtigem Grund seinen Austritt aus der Gesellschaft erklären. Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Er ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten durch eingeschriebenen Brief zu erklären. Der ausscheidende Gesellschafter ist nach Wahl der Gesellschaft verpflichtet, seinen Geschäftsanteil jeweils ganz oder zum Teil an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte abzutreten oder die Einziehung zu dulden. Ein Gesellschafter kann ausgeschlossen werden, wenn er den Zwecken und Zielen der Gesellschaft beharrlich zuwiderhandelt, seinen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber nicht nachkommt oder sich einer Handlung schuldig macht, die das Ansehen der Gesellschaft schädigen.

Ist ein Gesellschafter nicht ausschließlich von anderen Gesellschaftern, seinem Ehegatten oder seinen Abkömmlingen beerbt worden, kann der Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters gegen Entgelt eingezogen werden. Statt der Einziehung kann die Gesellschaft verlangen, daß der Anteil ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an einen Dritten abgetreten wird.

§ 8 Bekanntmachungen und Schlußbestimmung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages läßt die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages im übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend entgegenstehen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung durch Beschluß der Gesellschafterversammlung so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Gesellschaftsvertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Jeder Gesellschafter ist zu Vertragsänderungen verpflichtet, die der Gesellschaftszweck oder die Treuepflicht der Gesellschafter gegeneinander gebieten. Beim Ausscheiden von Gesellschaftern sind die Anteile von den übrigen Gesellschaftern zu übernehmen oder einem neuen Gesellschafter zur Beteiligung zur Verfügung zu stellen. 

§ 8 Kosten

Die Kosten der Gründung trägt die Gesellschaft im Betrag von € 350,-- 

§ 9 Vollmachten

Wir bevollmächtigen hiermit für uns und unsere Rechtsnachfolger die Bürogehilfen des amtierenden Notars xxxxxxx beider Dienstanschrift xxxxxxxxxxxxxxxxx., je einzeln, alle zur Eintragung vorgenannten Gesellschaft in das Handelsregister erforderlichen Ergänzungserklärungen gegenüber dem Handelsregistergericht und den Gesellschaftern sowie der Gesellschaft abzugeben und entgegenzunehmen, wobei die Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind. Die Bevollmächtigten sollen berechtigt sein, Untervollmachten gleichen Umfangs zu erteilen.

ppa Jürgen Schmahle

 

Es können jederzeit Anteile (mindestens 25 €) erworben werden.

Mitgliedschaften sind auch möglich: Jahresbeitrag 2014:

Fördermitglieder: Einzelmitglied 40 €; Familienmitglied 70 € ; Schüler,Studenten, Azubi 20 €

An Fahrzeug- und Streckenanteilen kann man sich auch beteiligen.

Bitte senden Sie uns eine Mail und wir beantworten gern Ihre Fragen!       boehmetalbahn@arcor.de

Ausschneiden, ausfüllen und senden an Böhmetalbahn gUG (Haftungsbeschränkt), Am Bahnhof 2, 29664 Walsrode ......................................................................................................................................................................................................................

6. Beitrittserkärung

Hiermit erköre ich meinen Beitritt zur Böhmetalbahn gemeinnützige Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt). Der Gesellschaftervertrag wurde mir übergeben. Ich kann jederzeit zum Ende des Jahres die Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen kündigen. Der Beitrag ist mir bekannt.

 

................................................................................................................................................................................................................... Name, Vorname ggf.Firma                                                                                  Straße Hausnummer

 

..........................................................................................................................................................................................@de/............. Postleitzahl, Ort, Tel./Fax/eMail

 

.................................................................................................................................................................................................................... Datum Unterschrift                                                                             Geburtsdatum

ggf. Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten

....................................................................................................................................................................................................................

Einzugsermächtigung

Ich/Wir ermächtige/n hiermit gegen jederzeitigen Widerruf der Böhmetalbahn gemeinnützige Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt), den jeweils fälligen Jahresbeitrag von meinem/unserem Konto IBAN                                                                                                                        BIC

.................................................................................................................................................................................................................... abzubuchen.

 

.................................................................................................................................................................................................................... Datum                      Unterschrift

 

 

7. Bürgschaftserklärung

Hiermit erkläre ich mich bereit, eine Bürgschaft in Höhe von 100 € / 500 € / 1000 € für den Erwerb von Grundstücken und Schienenmaterial zu übernehmen. Die Bürgschaft kommt nur zum tragen, wenn das Projekt beendet wird und bei der Veräußerung ein Verlust entsteht. Die Bürgschaft kann nur gegenüber der Bank oder beim Notar erkärt werden und ist für den genannten Betrag bindend.

Bitte übersenden Sie mir die entsprechenden Unterlagen.

 

...................................................................................................................................................................................................................... Name, Vorname, Adresse, Datum, Unterschrift

Böhmetal-Kleinbahn Betriebsgesellschaft gGmbH  | BKB.gGmbH@posteo.de